Honiglehrgang in Prüm

Liebe Imkerinnen und Imker,

ein Kurs „Fachkunde für Honig“ findet statt am Samstag, dem 23.09.2023 von 9.30 Uhr bis ca. 16.30 Uhr.

Als Referent konnten wir Ulrich Schnitzler, anerkannter Referent für Honigschulungen IVR, aus Hürtgenwald einladen.

Im Kurs werden die „Qualitätsanforderungen für Deutschen Honig gemäß den Warenzeichenbestimmungen des Deutschen Imkerbundes e. V.“ vermittelt.

Nach erfolgreicher Teilnahme (schriftliche Prüfung zum Kursende) wird ein Zertifikat des Deutschen Imkerbundes durch den Imkerverband Rheinland e.V. ausgestellt. Dieses Zertifikat berechtigt, in Kombination mit der Mitgliedschaft im Imkerverein, zur Verwendung der Honiggläser des Deutschen Imkerbundes.

Der Lehrgang richtet sich darüber hinaus aber an jeden Honig-Produzenten, denn Honig sollte entsprechend seines hohen Wertes und nach den geltenden Vorgaben be- und verarbeitet werden.

Zur Planung des Kurses bitten wir um Anmeldung bis zum 15.08.2023 unter eifelbienenzucht@web.de.

Die Anmeldung ist erst nach Einzahlung der Kursgebühr in Höhe von 35 € auf das Vereinskonto bei der Volksbank gültig. Der Eingang der Kursgebühr wird per Mail bestätigt.

Aktuelle Kontoverbindung:
IBAN: DE56 5866 0101 0006 8536 45,
BIC: GENODED1BIT.

Der Zahlungseingang ist dabei Grundlage für die zeitliche Berücksichtigung.

Wir freuen uns auf Eure Anmeldung

Viele Grüße
Barbara Götz
Schriftführerin Bienenzuchtverein Prümer Land e.V.


 

Wichtige Infos der Tierseuchenkasse (TSK)

Die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz informiert Halter von Bienen und Hummeln

Die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz (TSK) erhebt ab 2021 wieder Beiträge für Bienen- und Hummelvölker. Leider mussten von der TSK in den vergangen Jahren sehr viele Zahlungen für Entschädigungen bei Seuchenausbrüchen der amerikanischen Faulbrut geleistet werden. Das hat dazu geführt, dass die Rücklage der Bienenkasse innerhalb der Tierseuchenkasse immer weiter abgeschmolzen ist. Es ist daher zur Aufrechterhaltung der Funktion der Tierseuchenkasse als Pflichtkasse für Pferde-, Rinder-, Schaf-, Ziegen- sowie Schweinehalter und Imker unerlässlich geworden, wieder Beiträge für Bienen- und Hummelvölker zu erheben.

Die TSK bemüht sich, die Beiträge für den einzelnen Imker so gering wie möglich zu halten. Nach derzeitigen Berechnungen kann von einem von der Völkerzahl unabhängigen Jahresbeitrag pro Imker von 10,00 EUR ausgegangen werden. Dies entspricht auch dem derzeitigen Mindestbeitrag für alle Tierhalter. Der Beitrag dient zur Deckung der Verwaltungskosten und zum Erhalt und Aufbau der Rücklage. Der Beitrag wird erstmalig im Jahre 2021 erhoben.

Alle Bienen- und Hummelhalter sind hiermit verpflichtend aufgerufen, sich bei der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz zu melden.
Zuvor sind Sie jedoch verpflichtet, falls noch nicht geschehen, die Haltung Ihrer Bienen oder Hummeln bei der zuständigen Veterinärbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt (Sitz in Kreis- oder Stadtverwaltung) zu melden. Sie erhalten dort eine Registriernummer. Die Registrierung ist nach Bienenseuchenverordnung vorgeschrieben.

Zur Meldung bei der TSK genügen die Mitteilung der postzustellfähigen Anschrift, der Registriernummer der Bienen- oder Hummelhaltung sowie der Anzahl der gehaltenen Völker. Ein Meldeformular finden Sie auf der Internetseite der TSK unter www.tsk-rlp.de.

Wenn Sie sich im Laufe dieses Jahres gemeldet haben, erhalten Sie im Dezember einen Meldebogen mit der Bitte um Mitteilung der Anzahl der eingewinterten Völker zum Stichtag 1. Januar 2021. Die Stichtagsmeldung kann zukünftig auch online erfolgen. Eine Beschreibung zur Nutzung unseres Online-Portals wird dem Schreiben im Dezember beigefügt sein.


 

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